Kosten

Die Gebühren für das Erstgespräch, die Probatorik und die psychotherapeutischen Sitzungen basieren auf der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). 

Private Krankenversicherungen/ Beihilfe

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Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der Kostenübernahme variiert jedoch je nach den individuellen Vertragsbedingungen.  Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie über die Bedingungen und Leistungsansprüche Ihrer Krankenversicherung. Diese wird Ihnen auch mitteilen, welche Antragsformalitäten erforderlich sind. 
Ebenso können die Kosten mit der Heilfürsorge der Bundeswehr abgerechnet werden.

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte

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Da ich eine Privatpraxis betreibe, kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse zu beantragen, wenn Sie keinen Behandlungsplatz in einer Vertragsarztpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) finden können. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. 
Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung und begleite Sie unterstützend durch den gesamten Prozess.

Selbstzahler

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Selbstverständlich können Sie die Kosten für die Behandlung auch persönlich tragen. 

Mein Honorar orientiert sich bei Selbstzahlern ebenfalls an der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie mich gerne.

Kontaktieren Sie mich!